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Normseite

Seit Jahrzehnten bildet die Normseite im deutschen Buchverlagswesen eine feste Berechnungsgrundlage. Mit ihr lassen sich ohne Computerhilfe beispielsweise ein Manuskript-Umfang und das Basishonorar für eine literarische Übersetzung bzw. Literaturübersetzung bestimmen.

Gestalt der Normseite

Zu Schreibmaschinenzeiten bekamen Schriftsteller und Literaturübersetzer von ihren Verlagen anfangs ein Musterblatt zugeschickt. Die darauf markierten 30 Zeilen zu 60 Anschlägen waren von einem schwarzen Rahmen umgeben, der beim Schreiben unter keinen Umständen überschritten werden durfte. Einen visuellen Eindruck vermittelt folgende, offenbar für den täglichen Einsatz in der Verlags- oder Übersetzer-Küche vorgesehene Normseite.

Definition der Normseite

In den – heutzutage per Computer eingestellten – Normseiten-Rahmen hat sich der Text einer Literaturübersetzung jeweils mitsamt seinen Absätzen, Leerzeilen usw. einzufügen. Festgelegt ist also der Rahmen und nicht die Anzahl der Zeichen. Entsprechend hält der Börsenverein des deutschen Buchhandels fest, dass bei der Normseite "eine Zeile 60 Zeichen haben kann, aber nicht muss". Bei einem wortkargen Dialog sind es vielleicht 800 Zeichen, die die Normseite füllen, bei einer epischen Landschaftsbeschreibung mögen es 1650 und an einem Kapitelende eventuell auch nur 200 Zeichen pro Normseite sein – keine ist deshalb weniger Normseite als die andere. Jede solcher Seiten, die einen Text einschließlich jener Leerräume enthält, die (z.B. nach Absätzen und Überschriften oder am Kapitelende) zu seiner sinnvollen Gestaltung erforderlich sind, zählt für die literarische Übersetzung bzw. Literaturübersetzung als volle Normseite.

Normseite und Normvertrag

Nach wie vor bildet die in dieser Weise definierte Normseite die branchenübliche Berechnungsgrundlage. Im Normvertrag für den Abschluss von Übersetzungsverträgen haben sich die Interessenvertretungen der Verleger und der Literaturübersetzer – der Börsenverein des deutschen Buchhandels mit seinem Verleger-Ausschuss auf der einen und die Industriegewerkschaft Medien (inzwischen ver.di) mit dem Verband deutscher Schriftsteller (inklusive VdÜ) auf der anderen Seite – ebenfalls auf diesen Branchenstandard geeinigt: Bei der Literaturübersetzung zählt die Normseite.

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