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Die Normseite
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Normseite
Seit
Jahrzehnten bildet die Normseite im deutschen
Buchverlagswesen
eine feste Berechnungsgrundlage. Mit ihr lassen sich ohne Computerhilfe
beispielsweise ein Manuskript-Umfang und das Basishonorar für eine literarische
Übersetzung bzw. Literaturübersetzung
bestimmen.
Gestalt der Normseite
Zu
Schreibmaschinenzeiten bekamen Schriftsteller und Literaturübersetzer
von ihren Verlagen anfangs ein Musterblatt zugeschickt. Die
darauf markierten 30 Zeilen zu 60 Anschlägen waren von einem schwarzen
Rahmen umgeben, der beim Schreiben unter keinen Umständen überschritten
werden durfte. Einen visuellen Eindruck vermittelt folgende,
offenbar für den täglichen Einsatz in der Verlags- oder
Übersetzer-Küche vorgesehene Normseite.
Definition der Normseite
In
den – heutzutage per Computer eingestellten – Normseiten-Rahmen hat
sich der Text einer Literaturübersetzung jeweils mitsamt seinen
Absätzen, Leerzeilen usw. einzufügen. Festgelegt ist also der Rahmen
und nicht die Anzahl der Zeichen. Entsprechend hält der Börsenverein
des
deutschen Buchhandels
fest, dass bei der Normseite "eine Zeile 60 Zeichen haben kann, aber
nicht muss". Bei einem wortkargen Dialog sind es vielleicht 800
Zeichen, die die Normseite füllen, bei einer epischen
Landschaftsbeschreibung mögen es 1650 und an einem Kapitelende
eventuell auch nur 200 Zeichen pro Normseite sein –
keine ist deshalb weniger Normseite als die andere. Jede solcher
Seiten, die einen Text einschließlich jener Leerräume enthält, die
(z.B. nach Absätzen und Überschriften oder am Kapitelende)
zu seiner sinnvollen Gestaltung erforderlich sind, zählt für
die literarische Übersetzung bzw. Literaturübersetzung als volle
Normseite.
Normseite und Normvertrag
Nach
wie vor bildet die in dieser Weise definierte Normseite die
branchenübliche Berechnungsgrundlage. Im Normvertrag für den
Abschluss von Übersetzungsverträgen haben sich die
Interessenvertretungen der Verleger und der Literaturübersetzer – der Börsenverein
des deutschen Buchhandels mit seinem Verleger-Ausschuss
auf
der einen und die Industriegewerkschaft Medien
(inzwischen ver.di) mit dem Verband
deutscher Schriftsteller
(inklusive VdÜ) auf der anderen Seite – ebenfalls
auf diesen
Branchenstandard geeinigt: Bei der Literaturübersetzung
zählt
die Normseite.
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